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Teure Abgeordnete

■ Vorschläge zum Volksvertreter-Salär

Bonn (taz) – Das hehre Bild des Abgeordneten stand im Mittelpunkt der gestrigen Vorstellung der neuen Abgeordnetenbezüge. Der Abgeordnete entscheide über das „Wohl und Wehe des Volkes“, er habe eine „tragende“ Funktion in der Gesellschaft, er sei – laut Verfassung – „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen“. Wieviel Geld sind uns diese unabhängigen Geister wert?

Diese Frage versuchte die „Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Abgeordnetenrechts“ zu beantworten. Ihr Vorsitzender Otto Rudolf Kissel präsentierte gestern in Bonn die Vorschläge:

Zwölfmal im Jahr erhält der/die Angeordnete ein Salär („Entschädigung“) von 14.000 Mark, also knapp 4.000 Mark mehr als bisher. Eine Begründung in Form eines Vergleichsmaßstabs zu anderen Berufen wollte die Kommission hierfür nicht liefern, da der/die Abgeordnete „ein Unikat“ sei. Aufwände werden in Höhe bis zu 6.000 Mark ersetzt – gegen Nachweis. 1.000 Mark bleiben steuerfrei. Vor allem wegen der Nachweispflicht sei der Vorwurf des steuerfreien Zusatzeinkommens – bisher gab es eine Kostenpauschale in Höhe von 5.978 Mark – beseitigt. Scheidet der/die Abgeordnete aus, erhält er/ sie für genau ein Jahr und nur für den Zweck der beruflichen Wiedereingliederung 75 Prozent der monatlichen Entschädigung, wobei alle sonstigen Einnahmen angerechnet werden müssen. Bisher war nach Aufgabe des Abgeordneten-Mandats eine Übergangszeit von bis zu drei Jahren vorgesehen, wobei lediglich Bezüge aus öffentlichen Kassen anrechnungspflichtig waren.

Für die Altersversorgung gilt, daß sie ab dem 63. Lebensjahr fällig wird und 2,5 Prozent der Entschädigung je Mitgliedsjahr, höchstens aber 60 Prozent – dann wenn man 24 Jahre und länger dabei war – der bisherigen Bezüge beträgt. Bisher bekamen die Abgeordneten nach nur 18 Jahren 75 Prozent. Julia Albrecht

Kommentar Seite 10

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