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Behörde: Polizei her!

■ Wie soll Flohmarkt am 4. Juli verhindert werden?

Mit der Kündigung des Pachtvertrages zum 1. Juli ist der Flohmarkt auf der Bürgerweide verboten. Was passiert, wenn HändlerInnen der Parole der „Initiative zur Erhaltung des Flohmarktes“ folgen: "Flohmarkt wie immer und für alle - wir machen weiter: 4. 6. auf der Bürgerweide.“?

Wolfgang Ahrens, Stadtamt: „Im Vorfeld wird es sicherlich Hinweise darauf geben, ob das Verbot übertreten wird. Wir werden Vorsorge treffen, so daß auf jeden Fall alle Betroffenen wissen: Der Flohmarkt ist definitiv verboten, der Platz darf, als private Liegenschaftder Stadt, nicht zweckentfremdet werden. Natürlich können nicht 3000 aufgebaute Stände von der Polizei geräumt werden. Wir werden Wege finden, daß der Platz gar nicht erst betreten wird.“

Merve Pagenhardt, Pressesprecherin des Innensenators: „Wir haben uns ein Jahr bemüht, daß es nicht so weit kommt. Es liegt kein neues Konzept vor, also wird der Flohmarkt nicht stattfinden: die Polizei wird dafür sorgen. Entweder der Platz wird geräumt oder es werden Ordnungsstrafen ausgesprochen.“

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