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Harte Zeiten für Beamte

■ Auch Bayern will Mehrarbeit

Hamburg (dpa/taz) – Die Landes- und Kommunalbeamten in Bayern müssen sich ebenso wie die Beamten in Schleswig-Holstein darauf einstellen, wöchentlich eine Stunde länger zu arbeiten. Der neue Regierungschef Bayerns, Edmund Stoiber (CSU), griff gestern den Vorstoß seiner schleswig-holsteinischen SPD-Kollegin Heide Simonis auf, die ebenfalls gerade an die Spitze einer Landesregierung getreten ist.

Generell stieß die Initiative der schleswig-holsteinischen Regierungschefin in den anderen Bundesländern jedoch auf ein nur verhaltenes Echo. Die Gewerkschaften lehnten eine Verlängerung der Arbeitszeit bei den Beamten strikt ab.

Nach einer Umfrage des Forsa- Instituts ist die Mehrheit der Deutschen allerdings davon überzeugt, daß die derzeitige Wirtschaftskrise nicht ohne Abstriche beim Urlaub und ohne längere Arbeitszeiten zu bewältigen ist. Entsprechend hätten sich 67 Prozent von 1.003 Befragten geäußert. Nur 29 Prozent glauben danach, daß Deutschland auch ohne Opfer aus der Krise kommt.

Der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) hält die Diskussion über eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit angesichts der schwierigen Haushaltslage für „nicht abwegig“. „Überfällig“ sei aber auch eine Neuregelung für flexiblere Arbeitszeiten und längere Betriebszeiten ohne bürokratische Hürden für die Wirtschaft.

Niedersachsen lehnt eine Arbeitszeitverlängerung für Beamte ab. Finanzminister Hinrich Swieter (SPD) sagte, bereits jetzt werde im öffentlichen Dienst im Verhältnis zu anderen Bereichen mit 38,5 Stunden mehr gearbeitet. Der SPD-Politiker sieht dabei keine Parallelen zum niedersächsischen Beschluß, nach dem Lehrer vom Schuljahr 1994/95 an eine Stunde mehr unterrichten sollen. Hier handele es sich nicht um eine Arbeitszeitverlängerung, sondern um eine Ausweitung der Unterrichtsverpflichtung innerhalb der regulären Arbeitszeit. Ähnliche Beschlüsse gab es zuvor bereits in Rheinland-Pfalz und im Saarland. In Thüringen und Sachsen sowie in Bremen dürften entsprechende Schritte folgen.

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