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40 Stunden sind die Regel

■ SPD-Entwurf für Arbeitszeitgesetz: Kürzere Nachtschicht und Freizeitausgleich

Bonn (dpa) – Nachtschichtler sollen nach SPD-Vorstellungen kürzer arbeiten als ihre Kollegen am Tage. Das sieht ein SPD-Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz vor, den die Fraktion am Montag im Bundestag eingebracht hat. Für Überstunden soll grundsätzlich ein Freizeitausgleich zwingend vorgeschrieben werden. Außerdem sind mehr Möglichkeiten für flexiblere Arbeitszeiten zugunsten von Beschäftigten und Betrieben vorgesehen, machte der sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Ottmar Schreiner, vor Journalisten deutlich.

Der Entwurf geht von einer Regelarbeitszeit von 40 Stunden an fünf Wochentagen aus. Darin und bei den Regelungen für Nachtarbeit sowie Freizeitausgleich für Überstunden unterscheidet er sich am deutlichsten von einem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums, der im September 1992 vorgestellt wurde, jedoch bislang noch nicht vom Kabinett verabschiedet wurde. In der Regierungskoalition wendet sich vor allem die FDP gegen die Absicht des Entwurfs, den Sonntag als grundsätzlich arbeitsfreien Tag zu erhalten. Auch die SPD will den Sonntag arbeitsfrei lassen.

Der zwingende Freizeitausgleich für Überstunden könnte nach Schreiners Ansicht zusätzliche Stellen für mehrere hunderttausend Arbeitnehmer schaffen. Bei Nachtschicht darf nach dem SPD-Entwurf aus Gründen des Gesundheitsschutzes die regelmäßige Arbeitszeit sechs Stunden (Arbeitsministerium: acht) nicht überschreiten. Damit und mit verbesserten Pausenregelungen soll die Nachtarbeit laut Schreiner für die Betriebe auch weniger attraktiv werden. Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren oder Pflegefällen sollen Arbeitnehmer Nachtarbeit ablehnen können.

Der SPD-Entwurf läßt ausdrücklich zu, die Wochenarbeitszeit von 40 Stunden an nur vier Tagen zu leisten. Eine Verlängerung zugunsten der Vier-Tage-Woche wäre auch bei Nachtarbeit möglich. Überstunden müssen innerhalb von zwölf Wochen (Arbeitsministerium: 16 Wochen) ausgeglichen werden. Weitere Möglichkeiten zur Flexibilisierung sollen ebenfalls dazu beitragen, den Beschäftigten mehr Spielraum bei der Festlegung der Arbeitszeit und den Forderungen nach längeren Produktionszeiten Rechnung zu tragen.

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