Kein Aufschluß über Schießerei in Bad Kleinen

■ Bundesanwaltschaft und Verfassungsschutz verweigern vor dem Innenausschuß nähere Details über die tödlich verlaufene RAF-Festnahme am Sonntag

Berlin (taz) – Der Generalbundesanwalt Alexander von Stahl hat die GSG-9-Aktion vom vergangenen Sonntag verteidigt. Bei der Festnahme des mutmaßlichen RAF-Mitglieds Birgit Hogefeld in Bad Kleinen waren das vermutete RAF-Mitglied Wolfgang Grams und eine Beamter des Bundesgrenzschutzes getötet worden. Der große Erfolg in der Terrorismusfahndung, so von Stahl, werde durch die Toten leider überschattet. Nach der nichtöffentlichen Sitzung murrten Ausschußmitglieder, weder von Stahl noch die Vertreter des Verfassungsschutzes oder des Bundeskriminalamts hätten die genaueren Hintergründe der wilden Schießerei auf dem Kleinstadtbahnhof offengelegt.

Sie hätten beispielsweise keine Angaben zu dem am Tatort anwesenden dritten Mann gemacht, bei dem es sich nach Spekulationen um einen verdeckten Ermittler handeln könnte. Die Hinweise auf die mutmaßlichen RAF-Mitglieder Grams und Hogefeld sollen auch nicht auf Stasi-Akten basiert haben. Die Fahndung sei länger geplant und vorbereitet gewesen. Da es sich dabei um eine neue Fahndungsmethode handeln soll, verweigerte von Stahl nähere Auskünfte.

Der Generalbundesanwalt mußte aber einräumen, daß den GSG-9-Beamten die Identität von Wolfgang Grams nicht mit Sicherheit bekannt war. Grams sei zehn Meter vor Hogefeld durch die Unterführung gegangen. Der auf Hogefeld angesetzte Beamte habe sich allein um die 36jährige gekümmert. Grams habe sich noch umdrehen und den Mann erschießen können. Die Polizisten hätten vor Ort bewußt auf das Tragen schußsicherer Westen verzichtet, weil dies den Beschatteten vermutlich sofort aufgefallen wäre. Wegen einer möglichen Gefährdung unbeteiligter Personen sei ein Zugriff in der Bahnhofsgaststätte oder später im Zug nicht in Frage gekommen.

Der Wiesbadener Rechtsanwalt Andreas Groß, der die Eltern des getöteten Wolfgang Grams vertritt, hat unterdessen die Ermittlungsbehörden beschuldigt, die Teilnahme einer von den Eltern benannten Vertrauensperson bei der Obduktion des Leichnams bewußt verschleppt zu haben. So sei eine erste Obduktion bereits am Montag erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt hätte die Bundesanwaltschaft den Eltern weder mitgeteilt, wo sich der Leichnam befinde, noch einen Zeitpunkt für eine Obduktion genannt. Der Anwalt hat nun einen unbhängigen Gutachter eingeschaltet und eine zweite Obduktion gefordert. Wolfgang Gast