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Nazi-Kartei nur für Opfer-Entschädigung benutzt

■ Betrifft: „Nazi-Karteien werden heute noch geführt“, taz vom 24. und 25.6.1993

Die Berichterstattung über den Forschungsbericht zur Geschichte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes am Beispiel des Bezirksgesundheitamtes Bremen-Nord ist an entscheidenden Punkten fehlerhaft und irreführend: Der Autor verwechselt in seinem Artikel Suchkarten des Amtsärztlichen Dienstes und Patientenkarten. In der Tat existieren in den Altbeständen der Gesundheitsämter noch einige aus der NS-Zeit stammende Suchkarten,die Namen, Geburtsdatum und Untersuchungsanlaß beinhalten . Diese werden im Rahmen einer laufenden Neuorganisation der Archive beseitigt.

An diesem Konzept ist von Beginn an der Landesbeauftragte für Datenschutz beteiligt worden. Die wenigen noch existierenden Patientenberichte aus der NS-Zeit sind in unserer Verantwortung nur noch zu dem Zweck genutzt worden, Opfern des Zwangssterilisierungs-Gesetzes zu der ihnen zustehenden Entschädigung zu verhelfen. Derartige Funde werden stets dem Staatsarchiv zur Frage der Archivwürdigkeit übergeben.

Die jetzt im Gesundheitsamt Bremen-Nord im Rahmen des Forschungsprojekts von Herrn Nitschke gefundene Erbgesundheitskartei sollte nach strenger Anomyisierung der Daten wissenschaftlich ausgewertet werden. Der Autor hätte gut daran getan, auf die aktiven Beiträge der Bremer Gesundheitsämter und —Behörden zur Überwindung des schrecklichen NS-Erbes hinzuweisen, statt den Eindruck zu erwecken, auch heute noch würden NS-Akten aktuell herangezogen. Es ist bedauerlich und schmerzlich hinzunehemen, daß die großen Schlagzeilen mehr haften bleiben als nachfolgende Richtigstellungen.

Dr. Klemperer, Dr.Schmacke, Dr. Zenker

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