Wahlspots streichen

■ Intendanten der ARD unterstützen die Plog-Initiative

Bei ihrer Sitzung in Frankfurt haben die Intendanten der ARD- Anstalten folgende Erklärung beschlossen, die uns der Ostdeutsche Rundfunk Brandenburg (ORB) zur Verfügung stellte:

„Die Intendanten und Gremienvorsitzenden der ARD halten es für unerträglich, daß die Rundfunkanstalten gezwungen werden, Parteien-Wahlwerbespots mit unverkennbar ausländerfeindlichem Inhalt auszustrahlen. Sie bitten deshalb die Parlamentarier, die entsprechenden Vorschriften der Staatsverträge und Gesetze ersatzlos zu streichen.

Sie greifen damit eine Initiative des ARD-Vorsitzenden und NDR-Intendanten Jobst Plog auf, der sich mit dieser Forderung bereits Mitte Juni an die Ministerpräsidenten der NDR-Staatsvertragsländer gewandt hatte.

Bekanntlich räumen Staatsverträge und Landesrundfunkgesetze Parteien und Gruppierungen, für die in den Ländern ein Wahlvorschlag zu den Landesparlamenten, zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament zugelassen worden ist, angemessene Sendezeiten zur Verbreitung von Wahlwerbespots ein. (...) Bereits in der Vergangenheit haben sich öffentlich-rechtliche und kommerzielle Rundfunkveranstalter – ohne Erfolg – vor Gericht gegen die Ausstrahlung von Wahlspots mit ausländerfeindlichen Tendenzen gewandt. Schlimmer noch: Durch die öffentliche Diskussion über Ausstrahlung oder Boykott gelang es den Gruppen, die Wahlspots mit ausländerfeindlichen Tendenzen produzieren, erhöhte Aufmerksamkeit zu erregen. (...)

Es sei kaum auszudenken, was geschehen könne, wenn die Anstalten auch künftig in den Programmen Wahlspots von Parteien und Vereinigungen ausstrahlen müßten, die mit Mördern sympathisierten. Die Rundfunkanstalten haben es angesichts der Rechtslage nicht in der Hand, die Verbreitung solcher Spots zu verhindern. Sie benötigen dazu Hilfe aus der Politik. Dies um so dringender, als die Bundesrepublik vor dem Superwahljahr 1994 steht. Allein mit der Entbindung von der Verpflichtung, solche Wahlwerbespots zu senden, können die Rundfunkanstalten dem Programmgrundsatz gerecht werden, der Sendungen verbietet, die Vorurteile oder Diskriminierung (...) verursachen könnten.

Intendanten und Gremienvorsitzende bedauern, daß ein Wegfall der Verpflichtung, Werbespots auszustrahlen, auch den demokratischen Parteien die Möglichkeit nehmen würde, dieses Mittel der Wahlwerbung einzusetzen. Sie sind überzeugt, daß statt dessen eine verstärkte journalistische Auseinandersetzung mit den Parteien im Wahlkampf (...) stattfindet.“