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Geldwäsche erschwert

■ SPD-Kritik an Gesetz im Bundestag

Bonn (dpa/taz) – Mit den Stimmen der Koalition hat der Bundestag gestern das sogenannte Geldwäschegesetz verabschiedet, das mit einer Meldepflicht von Finanztransaktionen über 25.000 Mark den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität erleichtern soll. Die SPD lehnte den Entwurf von CDU/CSU als nicht weitgehend genug ab und kündigte ihren Widerstand im Bundesrat an. Über die endgültige Fassung wird voraussichtlich der Vermittlungsausschuß zu entscheiden haben. Der von der Koalition geplanten Neuregelung zufolge müssen Banken und Versicherungen künftig bei größeren Geldbewegungen den Auftraggeber identifizieren und die Staatsanwaltschaft informieren, wenn der Verdacht besteht, daß das Geld aus kriminellen Geschäften stammt. Anwälte und Angehörige anderer beratender Berufe sollen eine Meldepflicht gegenüber ihren Kammern bekommen, die ihrerseits verpflichtet sind, in Verdachtsfällen die Behörden zu informieren. Der Gesetzentwurf sei eine weitere wesentliche Grundlage zur wirksamen Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, betonte Erwin Marschewski (CDU) im Parlament. Er stelle einen „akzeptablen Kompromiß“ dar zwischen kriminalpolitischen Erfordernissen und dem, was den Banken zumutbar sei. Den Weg der Meldepflicht über die Berufskammern verteidigte er mit dem Hinweis, die Standesvertretungen seien am meisten daran interessiert, „schwarze Schafe“ in eigenen Reihen aufzudecken. Dagegen erklärte der SPD-Rechtsexperte Johannes Singer, der „Schwellenwert“ von 25.000 Mark sei zu hoch angesetzt. Die Kammer-Regelung sei unzureichend, weil sich schon die bisherige Standesaufsicht als wirkungslos erwiesen habe. Er kritisierte ferner, daß der Staatsanwaltschaft nach der Meldung über eine verdächtige Transaktion nur ein Werktag zur Überprüfung eingeräumt werde. Dieser Zeitraum sei viel zu kurz.

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