: Übergriffe auf Ausländer durch Täter in Uniform
■ amnesty international wirft deutschen Polizisten brutale Übergriffe auf Ausländer vor / Bericht untersucht sechs Fälle / Hohe Dunkelziffer vermutet
Berlin (taz) – Die Menschenrechtsorganisation amnesty international hat bundesdeutschen Polizisten und Gefängnisbeamten schwere Mißhandlungen von Ausländern vorgeworfen. In einigen Fällen seien die Übergriffe durch Polizisten „rassistisch motiviert“ gewesen. In dem gestern veröffentlichten Bericht dokumentiert amnesty sechs Fälle. Bei diesen Fällen dürfte es sich jedoch nur um die Spitze eines Eisbergs handeln, da nach Einschätzung der Menschenrechtsorganisation viele Opfer Übergriffe und Mißhandlungen durch Polizeibeamte gar nicht erst anzeigen.
amnesty kritisiert unter anderem das brachiale Vorgehen der Polizei bei einer Razzia in einem Asylbewerberheim im sächsischen Gränitz im Juni 1992. Als sich mehrere Bewohner in den frühen Morgenstunden zunächst weigerten, die Türen aufzumachen, weil sie einen Anschlag von Neonazis befürchteten, stürmten die Polizisten in Kampfuniform die Unterkunft und schlugen die Türen ein. Mehrere Bewohner wurden von den Polizisten mit Fausthieben, Fußtritten und Schlagstöcken traktiert. Obwohl neun Bewohner die Mißhandlungen durch Zeugenaussagen bestätigt haben, räumte das sächsische Justizministerium gegenüber amnesty lediglich einen Fall ein.
Im Falle eines 28jährigen Iraners, der im Oktober 1992 in Köln- Porz von zwei jungen Deutschen brutal zusammengeschlagen wurde, wird den Polizisten vorgeworfen, nicht adäquat reagiert zu haben. Die Polizeibeamten hätten keine Anstalten gemacht, die Täter zu verfolgen, obwohl diese noch keine hundert Meter weit gekommen waren.
Kritik übte amnesty auch an der schleppenden Aufklärung von Übergriffen durch Mißhandler in Uniform. Nach dem Tod des türkischen Strafgefangenen Ibrahim Bayraktar am 31. August 1989 wurde zwar gegen 13 Vollzugsbeamte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Körperverletzung mit Todesfolge und unterlassene Hilfeleistung eingeleitet. Ein Ergebnis liegt allerdings auch nach dreieinhalb Jahren und trotz dreier Gutachten noch immer nicht vor.
Einer von drei Berliner Fällen dokumentiert das willkürliche Vorgehen von Polizisten, die einen 25jährigen Tamilen anhielten und ihm unterstellten, das von ihm mitgeführte Fahrrad gestohlen zu haben. Obwohl er noch vor Ort eine Kaufbescheinigung vorlegen konnte, wurde er in Handschellen abgeführt und erst zweieinhalb Stunden später wieder freigelassen. Bei der Festnahme wurde ihm am linken Arm das Kahnbein gebrochen.
Ein anderer Tamile wurde bei seiner ebenfalls grundlosen Verhaftung von den Polizisten als „Scheiß Kanake“ beschimpft. Als er nach dem Grund seiner Verhaftung fragte, sei er mit dem Kopf mehrmals auf die Tischplatte gestoßen und geschlagen worden. win
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