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BVG stellt sich vor KifferInnen

Karlsruhe (AFP/dpa/taz) – Wer in einem geparkten Auto beim Haschischrauchen „erwischt“ wird, kann nicht gleich nach dem ersten Mal zu einem „Idiotentest“ über seine Eignung als Autofahrer gezwungen werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) in einem gestern in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß entschieden. Nach Auffassung der Richter greift ein derartiges psychologisches Gutachten massiv in die Persönlichkeitsrechte ein und darf nur erstellt werden, wenn eine rein medizinische Eignungsprüfung keine hinreichenden Erkenntnisse verspreche. Die Feststellung eines einmaligen Haschischkonsums reiche allein für die Anforderung eines Eignungsgutachtens nicht aus. Die Behörden seien zudem bei Alkoholsündern „deutlich nachsichtiger“ als bei KifferInnen. Schließlich würde erst bei „wiederholten Verkehrszuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluß“ ein solches Gutachten verlangt. Gegen diese Ungleichbehandlung bestünden „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“, weil für sie keine sachlichen Gründe vorlägen. (AZ: 1 BvR 689/92).

Der Karlsruher Beschluß hat möglicherweise erhebliche Bedeutung für die unter Strafgerichten noch immer umstrittene Frage, ob das strafrechtliche Haschischverbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wird dieses doch u.a. von den Landgerichten Lübeck, Hildesheim und Frankfurt bestritten, vom Bundesgerichtshof hingegen nach wie vor behauptet. Die Frage wurde dem Zweiten Senat des BVGs zur Prüfung vorgelegt.

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