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Tatwerkzeug „Zweitwaffe“?

■ Tatort Bad Kleinen: GSG-9-Mann hatte zweite Waffe dabei

Schwerin/Bonn (AFP/taz) – Die Schweriner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zum Tod von Wolfgang Grams auf einen dritten Waffentyp ausgedehnt. Untersucht werde nun auch die „Zweitwaffe“, wie sie mindestens ein GSG-9-Beamter bei dem umstrittenen Einsatz in Bad Kleinen zusätzlich zu seiner eigentlichen Dienstpistole getragen habe, sagte ein Sprecher des Schweriner Justizministeriums am Dienstag. Dabei werde vor allem die mögliche Übereinstimmung zwischen dem Mündungsprofil und der Stanzmarke an der Einschußstelle am Kopf von Grams untersucht. Dadurch solle geklärt werden, ob der tödliche Nahschuß aus dieser Waffe stammen könne. Den Waffentyp konnte der Sprecher nicht benennen.

In zwei Gutachten waren außer der Grams-Waffe bisher lediglich die primären Dienstwaffen der GSG-9-Beamten vom Typ „Heckler & Koch P7“ untersucht worden. Das Bundeskriminalamt hatte aus den Gutachten den Schluß gezogen, daß Grams nicht mit einer Polizeiwaffe getötet wurde. Laut Gutachten der Universität Münster gibt es hingegen eine „weitgehende Übereinstimmung“ zwischen der Waffe von Grams, einer „Brünner 75“, und der Stanzmarke an seinem Kopf. Ein drittes Gutachten aus der Schweiz wird „frühestens“ Ende der Woche vorliegen. Vorsorglich bleibe auch Grams' Leiche weiter beschlagnahmt, falls neue Untersuchungen erforderlich seien.

Kanzleramtsminister Friedrich Bohl hat unterdessen die Ermittlungsbehörden erneut aufgefordert, die Vorfälle von Bad Kleinen „schnell, umfassend und schonungslos“ aufzuklären. „Die Bundesregierung ist in hohem Maße verärgert und irritiert, daß die Informationen nicht so sind, wie wir es uns gewünscht haben“, behauptete der CDU-Politiker gestern. Es dürften keine Informationen vertuscht werden.

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