Asyl für Jeziden

Angehörige der Glaubensgemeinschaft der Jeziden aus der Türkei sind nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts asylberechtigt. Wie die Justizsenatsverwaltung gestern mitteilte, wies das Gericht eine Klage des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten zurück. Als kurdischsprachige Anhänger einer Geheimreligion, die christliche, jüdische und islamische Elemente vereinige, seien sie in der Türkei „mittelbarer staatlicher Gruppenverfolgung“ ausgesetzt.