piwik no script img

■ ImmigrationErfolg vor Gericht

Paris (dpa) – Der Pariser Verfassungsrat hat das neue französische Einbürgerungsgesetz in mehreren Punkten für verfassungswidrig erklärt. Das Reformgesetz ersetzt die automatische Einbürgerung im Lande geborener Ausländer durch den einklagbaren Rechtsanspruch, auf Antrag zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr eingebürgert zu werden. Dagegen hatten die oppositionellen Sozialisten geklagt. Der Verfassungsrat teilte gestern mit, er habe den Artikel 12 des Gesetzes aufgehoben, der den Rechtsanspruch auf Einbürgerung für alle Personen verneint, die polizeilich in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt oder ausgewiesen werden sollen. Im Widerspruch zu den Menschenrechten stehe auch ein Passus, der Ausländern, die polizeilichen Meldeauflagen unterliegen, andere Wege zur Einbürgerung, etwa durch Heirat verwehre.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen