piwik no script img

Senatorennebeneinkünfte für das Land

Wirtschaftssenator Meisner hat angeregt, daß die Einkünfte der Senatsmitglieder aus Nebentätigkeiten künftig dem Land zustehen sollen. Nach bayerischem Vorbild sollte eine Regelung für Honorare und Aufsichtsratsvergütungen im Senatorengesetz festgeschrieben werden, schlug Meisner vor. Die Tatsache, daß die Wahrnehmung von Aufsichtsratmandaten zu einigen Ressorts gehöre, dürfe nicht zu zusätzlichen Einnahmen führen. Aufsichtsratsmitglieder könnten aber nicht freiwillig auf die Vergütungen verzichten.

Lesen gegen das Patriarchat

Auf taz.de finden Sie eine unabhängige, progressive Stimme – frei zugänglich, ermöglicht von unserer Community. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen