: Folgt Nehm von Stahl?
■ Bundesregierung angeblich einig über neuen Generalbundesanwalt
Bonn (AFP) – Der 52jährige Richter am Bundesgerichtshof (BGH), Kay Nehm, soll nach Informationen aus Koalitionskreisen Nachfolger des vor drei Wochen entlassenen Generalbundesanwalts Alexander von Stahl werden. Regierungssprecher Dieter Vogel lehnte es vor der Presse in Bonn ab, einen Namen zu nennen, da er dazu „nicht befugt“ sei. Er teilte lediglich mit, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe einen Personalvorschlag gemacht, von dem der Kanzler unterrichtet worden sei. Inzwischen sei auch die SPD- Opposition informiert. Nach dem Urlaub des Kanzlers und des SPD- Chefs Rudolf Scharping soll es eine Unterredung der beiden Politiker geben. Sobald sich Regierung und Opposition über die Person einig seien, werde der Bundesrat zusammentreten, der zustimmen muß. In der Länderkammer, die am 24. September zu ihrer nächsten Routinesitzung zusammentritt, hat die SPD die Mehrheit.
Der 52jährige Nehm kommt aus der schleswig-holsteinischen Justiz. Von 1974 bis 1978 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Als Oberstaatsanwalt wird Nehm von Oktober 1978 bis Dezember 1980 an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Von Januar 1981 leitet Nehm in der Bundesanwaltschaft das Prozeß- und Rechtsreferat und wird zugleich Referent des Generalbundesanwaltes für das Bundeszentralregister.
Im Juli 1988 wird Nehm Referatsleiter in der Abteilung für Strafsachen gegen die innere Sicherheit und sammelt Erfahrung bei der Terroristenfahndung. Mitte 1991 wird Nehm zum Richter am Bundesgerichtshof (BGH) berufen und arbeitet seither an der für Verkehrsstrafsachen zuständigen 4. Strafkammer des BGH. Zu den wichtigsten Aufgaben des Generalbundesanwalts gehört die Verfolgung von Staatsschutz- und Terrordelikten sowie die Übernahme von strafrechtlichen Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof. Hierin gilt Nehm Karlsruher Gerichtskreisen zufolge als „Experte“.
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