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Yezidin darf bleiben

■ 80jährige gewann Prozeß gegen Bremen

Yezidin darf bleiben

80jährige gewann Prozeß gegen Bremen

Die achtzigjährige yezidische Kurdin Delal T. muß nun doch nicht nach Bielefeld umziehen, sondern darf von ihren Verwandten auch weiterhin in Bremen gepflegt werden. „Erhebliche Zweifel“ des Verwaltungsgerichts Minden führten zum Einlenken.

Vor einigen Wochen sah daß alles noch ganz anders aus, denn wegen Überfüllung der bremischen Flüchtlingsstelle wollte ausgerechnet die Senatorin für Gesundheit, Jugend und Soziales die Greisin auf die Reise schicken. Frau Gärtner nahm ihren Verteilungsbescheid aber jetzt zurück, nachdem das Verwaltungsgericht Minden in einem Eilverfahren „erhebliche rechtliche Zweifel“ an dessen Rechtmäßigkeit geäußert hatte.

Mit dem Asylantrag von Delal T. kannte man sich in Bremen offensichtlich ebenfalls nicht aus: Während sie nach dem Fast-Umzug aufgefordert wurde, binnen zwei Tagen einen Asylantrag zu stellen, teilte das „Bundesamt für die Anerkenung ausländischer Flüchtlinge“ ihren Anwälten mit, der schriftliche Asylantrag liege dort bereits vor und werde bearbeitet... bb

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