: Streibl? Ein „Klacks“.
■ Peter Gauweilers Pachtgeschäfte mit Mandanten machen mächtig Ärger
München (dpa/AFP) – Der Müncher OB-Kandidat und bayerische Umweltminister Peter Gauweiler bleibt wegen der „Verpachtung“ von Mandanten an eine Münchner Anwaltskanzlei in der Schußlinie. Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis hält den „Pachtvertrag“ für verfassungswidrig. Alt-Oberbürgermeister Georg Kronawitter kritisierte seinen Nachfolge-Kandidaten, der laut Umfragen im Rennen gegen den SPD-Mann Ude aufgeholt hat, als „moralisch verwerflich“.
Gauweiler bekommt von der renommierten Münchner Kanzlei monatlich 10.000 Mark für die Übernahme des Mandantenstamms aus seiner früheren Anwaltstätigkeit. Besonders umstritten an dem Vertrag ist eine Passage, nach der sich auch der spätere Zugewinn von Kunden für Gauweiler finanziell auszahlen kann. Damit habe sich der Minister die „Kapitalisierung seines Amtsbonus“ zusichern lassen, sagte Battis dem Stern. Die Regelung verstoße nicht nur gegen das anwaltliche Standesrecht, sondern auch „ganz klar“ gegen die bayerische Verfassung und das Ministergesetz. Dort werde eine „strikte Trennung“ zwischen Regierungsamt und jeder anderen Tätigkeit gefordert. Das gelte unabhängig davon, ob Gauweiler tatsächlich zusätzliche Mandanten vermittele oder nicht, betont Battis.
Kronawitter bezeichnete die Amigo-Affäre um Ex-Regierungschef Max Streibl (CSU) im Vergleich zu Gauweilers „Geschäftemacherei“ als „Klacks“: „Wenn Streibl gehen mußte, dann ist ein Gauweiler nicht zu halten.“ Gauweiler habe seine politische Funktion vermutlich mit dem privaten „Nebenerwerbs-Beruf“ vermengt und dafür bisher insgesamt 1,3 Millionen kassiert. „Ich habe noch niemals g‘hört, daß er als junger Bursch ein Staranwalt war.“
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