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Zwei Wochen Zittern für Demjanjuk

■ Israel: Gericht verschiebt Freilassung

Jerusalem (AFP) – Die Freilassung und Abschiebung des ehemaligen KZ-Wächters John Demjanjuk ist gestern in Israel zum dritten Mal binnen weniger Wochen verschoben worden. Der 73jährige war am 29.Juli in einem Berufungsverfahren mangels Beweisen von dem Vorwurf freigesprochen worden, während des Zweiten Weltkriegs als „Iwan der Schreckliche“ an der Ermordung Tausender Juden im KZ Treblinka beteiligt gewesen zu sein.

Der Oberste Gerichtshof Israels räumte mehreren jüdischen Organisationen eine Frist von zwei Wochen ein, damit sie ihre Forderung nach der weiteren strafrechtlichen Verfolgung Demjanjuks schriftlich einreichen können. Die schriftlichen Anträge müssen dem Obersten Gerichtshof vor dem 2.September vorliegen. Der Entscheidung des Gerichtsvorsitzenden Meir Schamgar zufolge läuft die zweiwöchige Frist seit Mittwoch, dem Zeitpunkt, als die Freilassung Demjanjuks zum zweiten Mal verschoben wurde.

Die „Vereinigung der Söhne und Töchter der deportierten Juden Frankreichs“ (FFDJ) erstattete gestern bei einem französischen Gericht Anzeige gegen John Demjanjuk, der „zweifelsfrei“ SS- Wächter im Konzentrationslager Sobibor gewesen sei. Dafür könne er in Israel nicht vor Gericht gestellt werden, weil das Auslieferungsabkommen mit den USA nur die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im KZ Treblinka betroffen habe. Jedoch sei die französische Justiz für Demjanjuk insofern zuständig, als französische Juden im März 1943 mit vier Konvois in das KZ Sobibor geschickt worden seien.

Die Familie des gebürtigen Ukrainers hatte für Samstag bereits einen Flug gebucht, mit dem Demjanjuk über Paris in die USA zurückkehren sollte. Der Rechtsanwalt Demjanjuks forderte gestern die sofortige Freilassung seines Mandanten.

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