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Nachtflugverbot ausweiten

Die Hamburger Fluglärmschutzkommission plädiert für die Ausweitung des Nachtflugverbotes. In den der Wirtschaftsbehörde jetzt vorgelegten „Emppfehlungen“ spricht sich das Gremium dafür aus, in Zukunft nur noch einer von zwei Postmaschinen eine Nachtlandegenehmigung zu erteilen. Die Vorrechte des Nachtflugpostdienstes, nur mit denen der Polizei und medizinischer Einrichtungen vergleichbar, sollten dabei generell eingeschränkt werden.

Für die als „laute“ Maschinen klassifizierten Flugzeuge sollte nach Ansicht der Kommission beim Start die sogenannte Verspätungsregel in Zukunft wegfallen. Danach können Flieger bei „unvermeidbaren Verspätungen“ ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung das um 22 Uhr beginnende Nachtflugverbot um eine Stunde überschreiten. Das Landeverbot zwischen 23 und 6 Uhr soll ebenfalls eine Stunde vorverlegt werden.

Auch das Nachtflugverbot für die sogenannten „Flüsterjets“ (23 bis 6 Uhr) soll nach Auffassung der Kommission eine Stunde früher beginnen, die Verspätungsregel statt um 24 Uhr bereits um 23.30 enden. Darüber hinaus will das Gremium nach einer baldigen Besichtigung des im Ausbau befindlichen Regionalflughafens Parchim Vorschläge präsentieren, welcher Flugverkehr auf den Schwerin-nahen Airport ausgelagert werden kann.

mac

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