: Gericht verbietet das „Sexualleben von Lucky Luke“
Ein Brüsseler Gericht hat Partei für einen weltberühmten Comic- Cowboy und seinen geistigen Vater Maurice de Beverere, genannt „Morris“, ergriffen und die Weiterverbreitung des parodistischen Bandes „Das Sexualleben von Lucky Luke“ verboten. Dem Autor Jean Bucquoy wurden bei einem Verstoß umgerechnet 46.000 Mark Strafe angedroht. Alle bereits im Handel befindlichen Exemplare müssen aus dem Verkehr gezogen werden. Morris hatte vor Gericht seine Urheberrechte an der Figur des Lucky Luke („Der Mann, der schneller schießt als sein Schatten“) geltend gemacht und erklärt, durch diese Verunglimpfung könne das Bild seines Helden bei den vorwiegend jungen Lesern irreparablen Schaden nehmen. Bucquoy hatte bereits den Band „Das Sexualleben von Asterix“ veröffentlicht. Auch in diesem Falle war er vom Erfinder des kleinen Galliers, Uderzo, vor Gericht gebracht worden, wo er den Prozeß ebenfalls verlor.
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