■ Mit Salzstöcken auf du und du
: Enteignen ist nicht!

Hannover(taz) – Weil der Bundesregierung das Salz des Salzstocks in Gorleben nicht gehört, kann sie vorläufig nicht an ihren Plänen für ein atomares Endlager in Gorleben weiterarbeiten. Das hat das Landesumweltministerium in Hannover gestern entschieden (s.u.). Grundlage für die Entscheidung, keine weiteren Betriebspläne für Gorleben mehr zuzulassen, ist ein neues Rechtsgutachten, das der an der Euorpauniversität Frankfurt/Oder beheimatete Staatsrechtler Alexander von Brünneck erstellt hat.

Diesem Gutachten zufolge hat die Gorlebener Betreibergesellschaft DBE keinerlei Aussicht, jemals vollständig in Besitz des Gorlebener Salzstockes zu gelangen. Das Bundesberggesetz gebe keine Handhabe, um den Besitzer des südlichen Teils des Gorlebener Salzstocks, den Grafen Andreas von Bernstorff zu enteignen. Bernstorff hatte die Salzrechte von Gorleben über altköniglich- hannoversches Bergrecht erhalten und sie, als das ab 1980 möglich war, als seinen Besitz ins Grundbuch eintragen lassen.

Der Befund des Gutachters hat nun nach Auffassung des Unweltministeriums entscheidende Folgen für die neue umfassende Genehmigung des Endlagerprojektes, den sogenannten Rahmenbetriebsplan, auf dem alle weiteren einzelnen Genehmigungen beruhen. Da es ohne die Besitzrechte am Salzstock keine Aussichten gibt, das Endlager jemals fertigzubauen, will das Umweltministerium keinen weiteren Rahmenbetriebsplan zulassen. Die Juristen des Umweltministeriums stützen sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungerichts, nach der der Erlaß eines Rahmenbetriebsplans den Antragsteller auch verpflichtet, das bergrechtliche Vorhaben auch zu vollenden. „Wir können aber das Bundesamt für Strahlenschutz zu nichts verpflichten, was sich nicht verwirklichen läßt“, erklärte die niedersächsische Umweltministerin gestern. Schluß mit dem Endlagertraum.

Bernstorff hatte schon Ende der 70er Jahre als Gegner des Endlagers von sich reden gemacht. Er verzichtete damals auf 26 Millionen Mark, wollte seinen Boden nicht für Atomanlagen verkaufen. Jetzt ist seine Hartnäckigkeit wieder Haupthindernis für einen Fortgang der Endlagerarbeiten.

Fast sieht es so aus, als ob die Weigerung der Betreiber, die Arbeiten mit einem atomrechtlichen Verfahren zu begleiten, wie ein Bumerang auf diese zurückkommt. Atomkraftgegner hatten immer wieder das umfangreichere Atomverfahren mit weitgehender Bürgerbeteiligung gefordert, die Verantwortlichen in Gorleben jedoch setzten das für sie zunächst unkompliziertere bergrechtliche Genehmigungsverfahren durch. ü.ö.