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Gericht weist Klage gegen „Neues Deutschland“ ab

■ Erscheinen der „sozialistischen Tageszeitung“ weiterhin gesichert / Gericht verweist Treuhand an Verwaltungsrichter

Berlin (taz) – Aufatmen bei den Genossen. Das frühere SED-Zentralorgan Neues Deutschland (ND) braucht den Konkurs nicht anzumelden, das weitere Erscheinen ist vorerst gesichert. Das Berliner Landgericht erklärte gestern die Klage der Treuhand auf Rückzahlung von zwei Millionen Mark „vor einem Zivilgericht für unzulässig“ und verwies den Prozeß an ein Verwaltungsgericht. „Wir sind erleichtert“, sagte Chefredakteuer Rainer Oschmann, „das Gericht folgte unserer Argumentation“, befand ND-Anwalt Alexander Eich. Sollte die Treuhand jetzt eine neue Klage beim Verwaltungsgericht erheben, meinte Eich, wird es wegen Einsprüchen und Nebenklagen zu einem mindestens fünf Jahre langen juristischen Tauziehen kommen.

Der Streit zwischen der Treuhand und dem ND ist eine echte DDR-Altlast. Am 31. Mai 1990 verabschiedete die Volkskammer ein Gesetz, wonach sämtliches Parteienvermögen unter eine treuhänderische Verwaltung zu fallen habe. Dieses Gesetz wurde am 12. Juni 1990 veröffentlicht und damit rechtswirksam. In der kurzen Zwischenzeit aber, genau am 6. Juni, überwies die PDS der ehemaligen Parteizeitung ein nobles Geschenk: 31 Millionen Mark, die die Zeitung bis auf den „letzten Pfennig“, wie Geschäftsführer Wolfgang Spickermann sagte, für „Sanierungsmaßnahmen“ ausgab. Zwei Jahre nach diesem Geldsegen beauftragte die „Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Parteivermögens“ die Treuhand, gegen das ND zu klagen, und die Hälfte des Geschenkes, nämlich 15,5 Millionen Mark einzutreiben. Die Treuhand reduzierte, wohl um Gerichtskosten zu sparen und sich die Möglichkeiten für weitere Forderungen offenzuhalten, die Prozeßsumme auf zwei Millionen Mark. „Aber auch diese Summe hätte gereicht, um in die Pleite zu rasseln“, meinte der Chefredakteur.

Nach Ansicht des ND-Anwaltes, stand die Klage der Treuhand vor einem Zivilgericht von Anfang an auf wackligen Beinen. Zum einen, weil das Parteivermögengesetz erst nach dem Geldsegen in Kraft getreten ist. Zum anderen weil sämtliche Beteiligten auf der Beklagtenseite – und das ist die PDS, die 50 Prozent der ND-Anteile hält, die Finanzholding Zentrag, die die restlichen 50 Prozent besitzt, sowie der ND-Verlag – noch unter treuhänderischer Verwaltung standen oder stehen. Der Prozeß sei damit ein „öffentlich- rechtlicher“ und könne nicht vor einen Zivilgericht geführt werden. Die Treuhand habe „nur auf kaltem juristischem Wege versucht, die Zeitung zu liquidieren“, sagte ND-Chef Wolfgang Spickermann. aku

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