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Asyl für Albaner

■ Gericht erkennt auf Gruppenverfolgung

Albanische Volkszugehörige aus dem Kosovo haben allein aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit das Recht auf Asyl in Deutschland. Zu diesem Urteil kam am Donnerstag der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg nach „dem Studium sorgfältig ausgewählten Materials zur Entwicklung im Kosovo“, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Die Richter entschieden damit zugunsten dreier albanischer Familien aus dem Kosovo, denen das Verwaltungsgericht Braunschweig in erster Instanz das Recht auf Asyl verweigert hatte. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Möglichkeit der Revision.

Die Entscheidung des Lüneburger Gerichts steht nach Angaben eines Sprechers im Gegensatz zu einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mannheim. Dort sei Anfang September die Klage einer albanischen Familie aus dem Kosovo auf Asylrecht aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit abgewiesen worden. Nach Angaben des Lüneburger Oberverwaltungsgerichts sei jedoch erwiesen, daß Kosovo-Albaner ethnischer Verfolgung und Repressalien durch den serbischen Staat ausgesetzt sind, „ohne daß politische Betätigung hinzukommen muß“. Unter anderem hätten Unterlagen des Auswärtigen Amtes und von „amnesty international“ diesen Schluß nahegelegt. dpa

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