Neue Vorwürfe gegen den Ankläger

■ Im Speer-Prozeß attackiert Anwalt Mahler auch die Kripo

Im Prozeß gegen Klaus Speer hat Rechtsanwalt Horst Mahler gestern Kriminalbeamten und einem Staatsanwalt vorgeworfen, einen vorbestraften Betrüger zu falschen Aussagen über eine angebliche Erpressung durch seinen Mandanten angestiftet zu haben. Dadurch könnten sich die Beamten auch der Freiheitsberaubung zum Schaden des seit über einem Jahr in U-Haft sitzenden 49jährigen Immobilienmaklers und Veranstalters von Profi-Boxkämpfen schuldig gemacht haben. Am 41. Verhandlungstag gegen Speer und weitere vier Angeklagte wurde aufgrund des umfangreichen Beweisantrags des Verteidigers die Zeugenvernehmung eines 46jährigen Kriminaldirektors abgebrochen. Nach Angaben von Mahler soll dieser bei Ermittlungen der für die Organisierte Kriminalität zuständigen Abteilung in Manipulationen verstrickt sein.

Laut Mahler hatte sich der Betrüger Helmut K., dessen Zeugenvernehmung wegen Krankheit bisher nicht erfolgte, im Februar 1988 bei der Kriminalpolizei gemeldet und um Beratung wegen eines für Spielschulden ausgestellten Wechsels gebeten. Bei einer Vernehmung belastete dieser inzwischen zu einem Hauptbelastungszeugen avancierte Mann Speer mit keinem Wort. Im April 1988 hingegen gab er an, bei einem Besuch in Speers Boxsportschule massiv zum Zahlen seiner Wechselschulden gedrängt worden zu sein. Seine Aussage: „Da sich unter den Anwesenden auch der Klaus Speer befand, war für mich klar, daß ich nicht mit heiler Haut herauskomme“, wurde zu einem Ausgangspunkt der 500seitigen Anklageschrift, die in der Boxsportschule ein „Zentrum terroristischer Gewaltanwendung gegen Gläubiger“ sieht.

Nach Angaben des Verteidigers war leitenden Beamten bekannt, daß der Betrüger im Februar 1988 Klaus Speer nicht belastet hatte. Zur Grundlage einer Strafanzeige gegen seinen Mandanten wurden die April-Aussagen verwandt, die fälschlich als Erstvernehmung in die Akten kamen. Die Staatsanwaltschaft behielt sich eine Stellungnahme zu den Vorwürfen vor. ADN