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Gegendarstellung -betr.: "Machtprobe im Sternipark", taz vom 21.8.1993

Zu dem Artikel „Machtprobe im Sternipark“ in Ihrer „Notausgabe“ vom 21.8.1993:

1. Falsch ist die Behauptung, unser Verein baue eher Plätze ab als auf. Richtig ist vielmehr, daß wir seit Beginn unserer Tätigkeit nicht einen einzigen Tagesplatz abgebaut haben.

2. Falsch sind die Behauptungen, zwei Erzieherinnen seien „von einem Tag zum anderen“ bzw. „fristlos“ gekündigt worden. Richtig ist vielmehr, daß wir innerhalb der Probezeit jeweils mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ( § 53 BAT) gekündigt haben. Da ihnen noch Urlaub zustand, wurden die zwei Erzieherinnen von der Arbeit freigestellt.

3. Falsch ist die Behauptung, es sei für die folgende Woche nicht mal mehr für Ersatz gesorgt worden. Richtig ist vielmehr, daß für die Betreuung aller Kinder genauso viele Fachkräfte wie vorher zur Verfügung standen.

4. Sie behaupten, es seien drei der Elternpaare die Betreuungsverträge unter anderem deswegen gekündigt worden, weil sie sich auf dem Gesamtelternrat beklagt hätten.

Hierzu stellen wir fest:

Einen Gesamtelternrat gab und gibt es nicht, es gab lediglich einen Elternabend, zu dem weder alle Eltern noch der Verein selbst eingeladen worden waren.

5. Die Behauptung, die Erzieherin Karin S. habe bis zum Schluß nie Kritik an ihrer Arbeit gehört, ist falsch. Richtig ist vielmehr, daß die pädagogische Leiterin vorher mehrfach die Arbeit dieser Erzieherin in konkreten Fällen beanstandet hat.

6. Falsch ist die Behauptung, es sei vorher im Hause nicht üblich gewesen, daß die Erzieher sich einmischen, wenn stärkere Kinder schwächere verprügeln. Richtig ist vielmehr, daß ErzieherInnen schon vor dem Eintritt von Karin S. in solchen Fällen in geeigneter Form interveniert hatten.

7. Falsch ist die Behauptung, es sei im pädagogischen Konzept nicht vorgesehen, daß sich die Kinder zum Essen gemeinsam zu Tisch setzten. Richtig ist vielmehr, daß es schon immer zu unserem pädagogischen Konzept gehörte, daß die Kinder die Mahlzeiten gemeinsam am Tisch einnehmen.

8. Sie behaupten, der Verein „leiste sich“ einen Pressesprecher. Hierzu stellen wir fest:

Die Tätigkeit als Pressesprecher ist nur eine von zahlreichen Aufgaben dieses Mitarbeiters.

9. Falsch ist die Behauptung, eine Vollwertküche hätte das Essen billiger liefern können. Richtig ist vielmehr, daß das jetzige Essen preisgünstiger ist als die von Eltern vorgeschlagene Vollwertküche.

Hamburg, den 6. Oktober 1993

Kinderhaus im Sternipark e.V.

(Heide Kaiser, Ilse Burfeind)

Anm. d. Red.: Nach dem Hamburger Pressegesetz sind wir zum Abdruck dieser Gegendarstellung verpflichtet, unabhängig vom Wahrheitsgehalt. Obige Gegendarstellung hat die taz am 12. Oktober schon einmal auf der zweiten Seite des Lokalteils abgedruckt. Wir müssen sie nun auf der ersten Seite wiederholen, weil dort am 21. August der Text stand, auf den sich die Gegendarstellung bezieht. Zudem wurde moniert, daß beim Erstdruck dieser Gegendarstellung die Überschrift kleiner war als bei jenem Text. Diesmal haben wir exakt nachgemessen: Der Unterschied betrug 1,4 mm.

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