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Klage gegen Gipsabbau

■ Streit um Ausweitung von Gipssteinbrüchen

Goslar Die Umweltpolitik der rot-grünen Landesregierung Niedersachsens ist im Harz zu einem Reizthema geworden. Nach dem Streit um die Einrichtung des Nationalparks Harz, der nach Ansicht von Umweltschützern mit zu großer Rücksicht auf Wirtschaftsinteressen erkauft wurde, flammt nun erneut eine handfeste Auseinandersetzung zwischen den zuständigen Ministerien in Hannover und den Verbänden auf. Der Stein des Anstoßes: Die von der Firma Rigips in Bodenwerder (Kreis Holzminden) geplante Ausweitung der Gipssteinbrüche in der Karstlandschaft des Südharzes, die zu einem großen Teil gesetzlich geschützt ist.

Jetzt wollen die Umweltschützer die seit dem 1. November gesetzlich mögliche Verbandsklage gegen den Gipsabbau einsetzen. Nach Ansicht der sechs Umweltverbände wird das Genehmigungsverfahren für die neuen Steinbrüche nach falschem Recht geführt. Den Abbauanträgen sei zu entnehmen, daß im Gegensatz zur bisherigen Annahme mit der Gipsausbeutung in Grundwasser- Reserven eingegriffen werde, sagt ein Verbandssprecher. Damit müsse das niedersächsische Wasserrecht — und nicht wie zur Zeit noch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) — für das Genehmigungsverfahren angewandt werden.

Während die Nachbarländer Sachsen-Anhalt und Thüringen ihre Karstgebiete mit der Ausweisung eines Biosphären-Reservates schützen wollen, drängt die Regierung von Ministerpräsident Gerhard Schröder (SPD) auf einen raschen Abschluß des Genehmigungsverfahrens für den Gipsabbau. dpa

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