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■ Wegner-KlageKeine Wahlprüfung

Karlsruhe (AFP/dpa) – Der ehemalige CDUler und Gründer der Statt-Partei Wegner ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Anfechtung der Bundestagswahl 1990 in Hamburg gescheitert. Die Aufstellung der Hamburger CDU-Kandidaten sei zwar „möglicherweise wahlrechtswidrig“ gewesen, jedoch hätten die festgestellten Wahlfehler keinen Einfluß auf die Sitzverteilung gehabt und könnten damit die Wahlgültigkeit nicht in Frage stellen.