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Schlapphüte bei der „Liga“

■ Verfassungsschutz darf Rechtsextreme weiter observieren

Die rechtsextremistische „Deutsche Liga für Volk und Heimat“ darf in Niedersachsen weiter vom Verfassungsschutz observiert werden. Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Montag eine Klage der „Deutschen Liga“ abgewiesen. Das Gericht sah die gesetzliche Grundlage für eine nachrichtendienstliche Beobachtung der Partei als gegeben an. Danach arbeitet die „Deutsche Liga“ in aggressiver Weise gegen die demokratische Grundordnung. Vor einer Woche hatte das gleiche Gericht die Observation der Republikaner untersagt, weil keine ausreichenden Belege für die Bekämpfung der Grundordnung vorlägen.

Das Innenministerium reagierte erleichert auf die Entscheidung gegen die „Deutsche Liga“. Offen ist weiter, ob das neue Verfassungsschutzgesetz, auf das sich das Verwaltungsgericht in beiden Fällen ausdrücklich bezog, überarbeitet werden soll.

Das Verwaltungsgericht nannte zwei Gründe für die Entscheidung. Ein vom Verfassungsschutz vorgelegtes Strategiepapier aus der Partei kündige eine „nationale Erhebung“ an, die auch durch Aufstände die Macht in Deutschland übernehmen werde. In Köln habe die „Deutsche Liga“ zudem per Steckbrief und angekündigter Belohnung nach einem abgelehnten Asylbewerber suchen lassen. dpa

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