■ Kommentar: Unnötige Härten vermieden
Mangels Unrechtsbewußtsein war die Verfolgung und Vernichtung der Roma und Sinti in der deutschen Nachkriegsgeschichtetabu. Schon 1946 hat der Chef der Polizei im von den Amerikanern befreiten Bremen an den Innensenator Spitta geschrieben: „Die möglichen polizeilichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Zigeunerplage sind beschränkt.“ Das deshalb, weil der Runderlaß des Reichsführers SS von 1938 auf „rassenbiologischer Grundlage“ aufgebaut sei und deshalb durch amerikanisches Militärgesetz als aufgehoben gelten müsse. Die Bremer Polizei wollte Ersatz. Das Gesetz kam nicht, dafür auf dem Gelände des KZ Riespott ein gut bewachter Platz .
Ein anderes Beispiel: Dem früheren stellvertretenden Leiter der Bremer Kripo, Krämer, war es gelungen, Kripo-Akten vor der Vernichtung zu bewahren. Krämer: „Später habe ich dann mit Befriedigung gehört, daß mit Hilfe dieser Kartei bei Wiedergutmachungsbetrügereien die Schadensersatzsansprüche mancher Personen als völlig unberechtigt zurückgewiesen werden konnten. Es ist bekannt, daß sich in der ersten Zeit nach Kriegsende viele als ,politisch Verfolgte' ausgaben, obwohl sie als Berufskriminelle in ein Konzentrationslager eingewiesen worden waren...“ Krämer behauptet, die bremer kripo habe „unnötige Härten vermieden“ in der NS-Zeit.
Andere, wissenschaftliche Untersuchungen über die Verfolgung der Sinti und Roma in Bremen gibt es nicht. Vielleicht ist der geplante Gedenktag irgendwann einmal Anlaß, den Bremer Umgang mit den „Zigeunerrn“ in der Nazizeit und den Umgang damit in den Jahren danach aufzuarbeiten! Klaus Wolschner
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