Frauenquote ist rechtens

■ Bundesarbeitsgericht bestätigt Bremer Gleichstellungsgesetz

Bremen darf auch weiterhin Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt einstellen und befördern. Mit dieser Entscheidung vom 22. Juni 1993, deren Begründung jetzt vorgelegt wurde, hat sich das Kasseler Bundesarbeitsgericht in einem bereits seit fast drei Jahren schwelenden Rechtsstreit auf die Seite des Staates gestellt.

Im Februar 1991 hatte der Bremer Eckehard Kalanke gegen den §4 des Bremischen Landesgleichstellungsgesetzes geklagt, nachdem er mit seiner Bewerbung als Sachgebietsleiter im Gartenbauamt gegen eine Frau unterlegen war. Der §4 schreibt fest, daß Frauen bei gleicher Qualifikation zu bevorzugen sind.

Kalanke war mit seiner Klage zuvor bereits vor dem Bremer Arbeits- und Landesarbeitsgericht gescheitert. Endgültig entschieden ist die Sache mit dem Kasseler Beschluß allerdings noch immer nicht. Aus formalen Gründen muß zunächst noch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg beteiligt werden. Die dortigen Richter sind allerdings für die Befürwortung von europäischen Antidiskriminierungs-Regelungen bekannt, so daß auch aus Luxemburg nicht mehr mit Gegenwind für das Bremische Gleichstellungsgesetz zu rechnen ist.

Ein Weg bleibt Kalanke allerdings auch dann noch offen. Er kann mit seiner Klage vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen. Er würde damit die Nagelprobe provozieren, wie es die höchsten deutschen RichterInnen mit Europa halten. Denn nähmen sie Kalankes Klage an, wäre das ein eindeutiger Bruch der EG-Verträge, nach denen der Luxemburger Europäische Gerichtshof das Letztentscheidungsrecht in dieser Frage hat. Ase