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Warnung vor Silvesterknallerei

■ Beim letzten Jahreswechsel gab es in Berlin 437 Verletzte

Zur Vorsicht mit Feuerwerkskörpern hat Sozialsenatorin Ingrid Stahmer (SPD) auch in diesem Jahr wieder gemahnt. Anlaß ist die hohe Zahl der Unfälle beim letzten Jahreswechsel. 437 Personen mußten sich in der Silvesternacht ärztlich behandeln lassen, 51 davon stationär. Unter den Verletzten waren 207 Kinder und Jugendliche. Ein Jahr zuvor hatte es 319 Verletzte gegeben.

Das Landesamt für Arbeitsschutz und technische Sicherheit hat bereits alle Händler schriftlich auf die gesetzlichen Bestimmungen für den Handel mit Pyrotechnik hingewiesen. Die Einhaltung der Lager- und Abgabevorschriften wird streng überwacht. Gleich zu Beginn der Aktion wurden 2.263 Kilogramm Feuerwerkskörper wegen Verstößen beschlagnahmt und Strafanzeigen erstattet.

Der Verkauf der „Knaller“ ist erst ab 29. Dezember zulässig. Verschossen werden dürfen Raketen nur in der Silvesternacht. Die Abgabe von Pyrotechnik der Klasse II, wie Knallfrösche und Raketen, an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Auch im Familienkreis dürfen Minderjährige keine derartigen Knallkörper abfeuern. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 10.000 Mark geahndet. ADN

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