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: „Bild“ als Hilfssheriff

Bild kämpft für Sie.“ Wie wahr das ist, durfte die Hamburger Justiz jüngst erfahren: Wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt verhängte das Hamburger Landgericht gegen fünf Demonstranten Freiheitsstrafen zwischen fünf und 16 Monaten auf Bewährung. Die Urteile stützen sich, wie das Gericht in seiner Begründung mehrfach erwähnte, auf Pressefotos, die die Bild-Zeitung der Staatsanwaltschaft übergeben hatte. Diese waren schon zur Identifizierung der Demonstranten und zur Anklageerhebung benutzt worden.

Auf einer unerlaubten Solidaritäts-Demonstration für die Hafenstraße am 19. Mai 1990 hatten Polizei und Bundesgrenzschutz die Demonstranten in der Innenstadt mit schwerem Gerät eingekesselt. Dabei war es zu einer Schlägerei gekommen, in deren Verlauf ein bereits zu Boden gegangener BGS-Beamter verprügelt, gewürgt und mit Tritten mißhandelt worden sein soll.

Da weder er selbst noch sonst jemand hinreichende Angaben darüber machen konnte, forderte die Staatsanwaltschaft telefonisch bei Bild Originalfotos an, wie ein Aktenvermerk bekundet. Sie erhielt prompt einen kompletten Satz Abzüge und ließ ihn an einschlägige Polizeiwachen austeilen. Bild bestreitet die Fahndungshilfe. Auf Anfrage erklärt Bild-Fotochef Tobias Held: „Wir haben da nichts rausgegeben.“ Wenn überhaupt, könne es sich nur um „Bilder von draußen“ handeln. Ein freier Fotograf ist allerdings auf den Bild-Abzügen in den Akten nicht vermerkt. Sollten die Fotos doch von Bild zur Verfügung gestellt worden sein, räumt Held ein, „dann wäre ich ziemlich sauer“.

Held, seit sieben Jahren bei Springer, verfügt selbst über einschlägige Erfahrungen: Vor Jahren sollte er – damals noch Fotograf beim Stern – nach einer Brokdorf- Demonstration den Ermittlern die sogenannten „Graben-Fotos“ aushändigen, um einen Demonstranten zu überführen, der einen Polizisten mit einem Spaten attackiert haben soll. Seinerzeit lieferte er die Fotos erst aus, als ihm ein Gericht Beugehaft androhte. Andere Zeitungen und Fotografen lassen es in solchen Fällen auf eine Hausdurchsuchung ankommen, die dann meistens erfolglos bleibt.uk