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Klage wegen WAA Sellafield

■ Genehmigung durch EU-Kommission unverantwortlich

Frankfurt/Main (taz) – Die Europaparlamentarierin der Grünen, Hiltrud Breyer, kündigte an, die Europäische Kommission wegen der Verletzung von Artikel 6a des Euratom-Vertrages zu verklagen. Sie begründete ihren Schritt mit der Genehmigung, die die Kommission in der vergangenen Woche für Inbetriebnahme der neuen britischen Wiederaufarbeitungsanlage THORP in Sellafield erteilte. Nach Auffassung von Breyer und der Initiatorin der „Anti-Plutonium-Connection“, der nordrhein- westfälischen Landtagsabgeordneten Katrin Grüber, sei die Erteilung der Betriebsgenehmigung für die WAA aus ökologischen und ökonomischen Gründen unverantwortlich: „Aus THORP dürften allein in einem Jahr soviel radioaktive Substanzen in die Irische See eingeleitet werden, wie in den vergangenen Jahren – durch die Anlage Sellafield – zusammen.“ Außerdem bestünden erhebliche Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der Anlage. So sei etwa der Bundesrechnungshof bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung zu der Erkenntnis gekommen, daß die Wiederaufarbeitung doppelt so teuer sei wie die direkte Endlagerung. Die EU-Kommission, so Breyer, sei ihrer Pflicht, eine Kosten-Nutzen-Analyse für die Wiederaufarbeitungsanlage zu erstellen, nicht nachgekommen. kpk

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