piwik no script img

Mittwochsblitz

Wenn Ampellämpchen in die falsche Richtung strahlen, werden redliche Menschen mißtrauisch gegenüber sich selbst: Weil sie womöglich eine Ampelregel gebrochen haben. Alle übrigen denken an Geld: Ob ein Strafzettel zu befürchten sei, wollen sie wissen. Und was man angesichts dieses weißen Ampelstrahlers an der Mündung des Tiefer in den Osterdeich nicht falsch machen darf.

Beim Mann vom Stadtamt, Wunderlich mit Namen, finden solch lebenspraktische Fragen Gehör – und humorvolle Antwort. Von „Vergangenheitsbewältigung“ spricht er und taucht dafür in die Geschichte der Verkehrsüberwachungsanlagen ein. Denn erst seit Fotoaufnahmen von Ampelrasern von vorne und mit Gesicht herausgegeben werden, gibt es diese weißen Lampen.

Hinter dem Rücken der geknipsten haben sie sich mit dem Blitzkasten gegenüber gegen Verkehrssünder verschworen. Und deshalb strahlt der Scheinwerfer nur bei Rot. Von dieser Verbindung erfährt nur, wer bei Rot die Ampel durchquert: Dann leuchtet das weiße Licht über dem Raseauto als Beweis für die Ampelsünde während der Rotphase.

ede

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen