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IG Farben scheitert

■ Kein Anspruch auf Ostfirmen

Berlin (AP/dpa/AFP) – Die Liquidationsgesellschaft der IG Farben hat nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts keinerlei Ansprüche auf Rückgabe des IG-Farben-Vermögens in Ostdeutschland. Das Bundesverwaltungsgericht wies in einer gestern in Berlin veröffentlichten Entscheidung eine Beschwerde der IG Farben in Abwicklung (IG Farben i.A.) gegen die Nichtzulassung der Revision vom Juni vergangenen Jahres zurück.

Nach Auffassung der obersten Verwaltungsrichter wurde die IG Farben im November 1945 mit einem Kontrollratsgesetz und damit nach Besatzungsrecht enteignet. Damit stünden ihr keine Ansprüche auf Rückgabe ihrer in der ehemaligen DDR gelegenen Unternehmen und sonstigen Vermögenswerte zu.

Die IG Farben i.A. hatte in einem 1990 eingereichten Antrag unter anderem Anspruch auf die beiden größten Chemiewerke der DDR, Buna und Leuna, erhoben. Beide Unternehmen waren bis 1945 Teil des Chemiekartells IG Farben, das nach dem Krieg auf alliierten Befehl mit dem Kontrollratsgesetz Nummer neun vom 30. November 1945 wegen seiner engen Zusammenarbeit mit dem Nazi-Regime zerschlagen worden war. Das Kartell hatte unter anderem das Giftgas „Zyklon B“ für die Ermordung von mehreren Millionen Juden geliefert. Die IG Farben i.A. ist seit 1950 ausschließlich damit beschäftigt, in aller Welt den nicht von den drei Nachfolge-Unternehmen BASF, Bayer und Hoechst übernommenen Besitz einzuklagen und zu liquidieren.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle vom Juni 1993 ist nun rechtskräftig. Die Gesellschaft hatte das oberste Verwaltungsgericht mit der Begründung angerufen, die von der unteren Instanz bejahte Frage ihrer Enteignung sei von grundsätzlicher Bedeutung. Das Bundesgericht urteilte nun, diese Bedeutung komme der Rechtssache nicht zu. (Aktenzeichen: BVerwG 7 B 182.93 – Beschluß v. 30. 12. 1993)

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