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Eine Grenze für die Reproduktionsmedizin

■ Französische Bioethik-Gesetze

Paris (taz) – Grenzen der Reproduktionsmedizin versuchte am Mittwoch abend der französische Senat abzustecken. Die zweite Kammer des Parlamentes stimmte mit großer Mehrheit drei Bioethik- Gesetzen zu. Diese legen fest, daß Reagenzglas-Embryos nur Frauen eingepflanzt werden dürfen, die nachweislich in stabilen heterosexuellen Beziehungen leben, im fortpflanzungsfähigen Alter sind und deren Partner noch unter den Irdischen weilt.

Außerdem sollen alle Manipulationen an Embryos vor der Einpflanzung untersagt werden. Verboten werden sollen auch die Leihmutterschaft, der Handel mit Körperteilen und -produkten (darunter auch Eizellen) und Experimente mit den Zehntausenden tiefgefrorenen Embryos, die in französischen Labors lagern. Die Bioethik-Gesetze müssen nun in zweiter Lesung noch einmal von Nationalversammlung und Senat beraten werden, bevor sie – voraussichtlich im Sommer dieses Jahres – in Kraft treten können.

Der Entscheidung war eine emotional geladene öffentliche Debatte über „Mütter im Oma-Alter“ vorausgegangen, also Frauen nach den Wechseljahren, die sich Eizellen einpflanzen lassen, die im Reagenzglas befruchtet wurden.

Im Vordergrund der Debatte stand die Angst vor der Eugenik im Labor. Um die Selektion „idealer Menschen“ zu verhindern, schlossen die SenatorInnen von vornherein aus, daß Embryos vor der Einpflanzung genetisch untersucht werden. Gesundheitsministerin Simone Veil kündigte an, daß über diese Frage neu debattiert werde, sobald wissenschaftliche Fortschritte die „Heilung von Embryos“ möglich machten.

Französische Wissenschaftler reagierten ratlos. Wie kann der Gesetzgeber Untersuchungen am Embryo im Reagenzglas verbieten, wenn er pränatale Tests im Mutterleib zuläßt, die im Zweifelsfall zum Schwangerschaftsabbruch führen? Eine von vielen offenen Fragen. Dorothea Hahn

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