Razzia-Kritik

Bei der Razzia in der Asylbewerber-Unterkunft Am Alten Zollweg am 5. Januar sind alle 42 Zimmer von der Polizei betreten worden. Alle Zimmer fallen jedoch uneingeschränkt unter den Schutz des Grundgesetz-Artikels 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung). Der GAL-Bürgerschaftsabgeordnete Manfred Mahr kritisiert, es müßten also „Hinweise vorgelegen haben, daß in allen 42 Wohnungen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabredet, vorbereitet oder verübt wurden. Diese Vorstellung ist mehr als abenteuerlich.“