Hetzjagd gegen Roma-Frau

■ Geldstrafen für Fahndungsaufruf

Köln (taz) – Daß Staatsanwalt Wolf im Prozeß gegen drei Mitglieder der rechtsextremen „Deutschen Liga“ am Montag kurz die Orientierung verlor, kann ihm niemand verdenken. Die Pressemitteilung, in der die Liga 5.000 Mark zur „Ergreifung“ der sich wegen der drohenden Abschiebung versteckt haltenden Asylbewerberin Nidar P. „aussetzte“, datierte Wolf ins Jahr 1933. Tatsächlich stammte das Pamphlet jedoch vom 15. März 1993. Die drei Rechtsextremen wurden vor dem Kölner Amtsgericht beschuldigt, an der Plakatierung jener Hetzplakate beteiligt gewesen zu sein, auf denen zur „Jagd“ auf die Roma-Frau geblasen wurde. Zwei wurden verurteilt, kamen aber mit geringen Geldstrafen von 800 und 1.500 Mark davon. Amtsanmaßung und Beleidigung lautete der Vorwurf des Gerichtes. Der Tatbestand der Volksverhetzung wurde ausgeklammert, da sich der Steckbrief nicht auf die Roma und Sinti im allgemeinen, sondern auf eine Einzelperson bezog.

„Das ist doch ein Witz“, kommentiert Kurt Hall vom „Rom e.V.“ das Urteil: „Die blasen zur Menschenjagd und zahlen nun die Strafe aus der Portokasse.“ Die gesamte Kölner Ratsfraktion der „Deutschen Liga“, die die Aktion geplant habe, gehöre auf die Anklagebank. Der 21jährige Bernd Schöppe, Assistent der Liga-Ratsfraktion, war auf dem Flugblatt als Verantwortlicher benannt worden. Unter anderem kam er auch deshalb mit der geringen Geldstrafe von 800 Mark davon, weil Nidar P. den Strafantrag gegen ihn nicht fristgerecht nach drei Monaten gestellt hatte. Die Roma-Frau hält sich auch heute noch versteckt. Detlef Schmalenberg