Interview
: Unglücklich formuliert

■ FDP-Landeschef zum Lüthge-Beschluß

taz: Bedeutet der Beschluß des FDP-Landesvorstandes nicht ein Berufsverbot für den Staatsrat Jürgen Lüthge?

Manfred Richter: Berufsverbot ist wirklich ein bißchen hochgehängt. Es geht dabei weniger um Personen als darum, die Koalition von dem Dunstkreis der Filzokratie zu befreien.

Aber in dem Beschluß heißt es ausdrücklich, daß mit der FDP ein Gewoba-Geschäftsführer Jürgen Lüthge nicht zu haben ist.

Das steht da so nicht. Die Formulierung ist interpretierbar.

Es heißt dort: ...läßt für die FDP ausgeschlossen erscheinen.

Ja, das ist eine weichere Formulierung als: es ist ausgeschlossen.

Denken wir das mal vom Bewerber Lüthge her. Der bewirbt sich und wird ausgewählt. Und dann kommt die FDP und sagt: Mit uns nicht.

Nein, es kann ihm doch niemand untersagen, sich wieder zu bewerben. Die Formulierung im Beschluß unseres Landesvorstandes ist nicht besonders glücklich.

Wie ist die denn da hereingekommen?

Ich war selber nicht zugegen. Den Vorsitz hat mein Stellvertreter Axel Adamietz geführt.

Und wie wird sich die FDP am nächsten Mittwoch beim Mißtrauensvotum verhalten?

Das ist Sache der Fraktion, ich kann mir aber nicht vorstellen, daß es einen Grund gibt, dem Mißtrauensvotum der CDU beizutreten.

Fragen: Dirk Asendorpf