Die neue Logik der Rezeptgebühren

■ Patienten zahlen für Medikamente durchschnittlich mehr

Mit Zuzahlungsregelungen setzen die Krankenkassen ihren Mitgliedern zu. Seit Jahresbeginn sind neue Bestimmungen in Kraft getreten, mit denen die „Gesundheitskassen“ ihre Kranken an den Kosten beteiligen.

Für Krankenhausaufenthalte müssen statt bisher 11 Mark nun 12 Mark gezahlt werden – das gilt für maximal 14 Tage pro Jahr. Gleiches zahlen PatientInnen auch für den Kuraufenthalt – nur wird die Beteiligung für jeden Kurtag unabhängig von der Länge der Kur fällig.

Einer ganz neuen Logik folgen neuerdings die Rezeptgebühren: Zwar sind sie mit mit drei, fünf und sieben Mark auf den ersten Blick stabil geblieben. Aber ihre Berechnungsgrundlage hat sich geändert. „Neuerdings zahlen PatientInnen nach Packungsgröße“, informiert Christiane Behmann, die Sprecherin der Bremer Handelskrankenkasse (HHK).

„Das führt zu einer größeren Belastung der chronisch Kranken“, erklärt der Apotheker Hans Haferkamp von der Apotheke Am Dobben. Denn gerade diese Patienten müssen große Packungen kaufen und sind deshalb immer mit sieben Mark dabei. „Akut Kranke kommen billiger weg“, weiß der Apotheker. Für die reiche möglicherweise die Drei-Marks- Packung.

„Eine ungerechte Tendenz“, findet Hans Haferkamp. „Die akuten Einmal-Patienten könnten doch eher zulegen als die chronisch Kranken.“ Für ihn ist klar: „Die Neuregelung bringt den Krankenkassen mehr Einnahmen.“ Schon lange ärgert er sich auch über die Zuzahlung zu Medikamenten, die mit gleichen Wirkstoffen, aber zu unterschiedlichen Preisen, auf dem Markt sind. „Seit Seehofer“ müssen PatientInnen nämlich zum teureren Produkt zuzahlen. „Im Prinzip nicht schlecht“, aber über manche Pfennigbeträge stöhnt der Apotheker. Und daß sogar Sozialhilfeempfänger davon nicht befreit werden, findet er „entwürdigend“.

Einen Ausstieg aus der Preisspirale gibt es nur für Arme: „Studierende, Sozialhilfe- und ArbeitslosenhilfeempfängerInnen können sich auf Antrag von Gebühren für Rezepte, Heilmittel und Zahnersatz befreien lassen“, informieren die Kassen.

Mit dem neuen Jahr wurde auch die Einkommensgrenze für Härtefälle erhöht. Seit Januar liegt sie für eine einzelne Person bei 1.568 Mark, statt wie vorher bei 1.484 Mark. Für zwei Personen beträgt sie 2.156 Mark. Jedes weitere Familienmitglied rückt das Limit um 392 Mark nach oben. Doch auch Menschen, die nur wenig mehr verdienen, sollten mit ihrer Krankenkasse sprechen, rät die Sprecherin der HHK. „Über die Möglichkeit einer Teilerstattung“. ede