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Grüne müssen sammeln

■ Desaster bei Magdeburgs Grünen

Magdeburg (taz) – Die Bündnisgrünen in Sachsen-Anhalt sitzen zwar seit der letzten Landtagswahl im Magdeburger Parlament, um aber wieder in das Hohe Haus einziehen zu dürfen, müssen sie jetzt wie in alten Zeiten in der Fußgängerzone Unterschriften sammeln. Durch einen Betriebsunfall in der Gesetzgebung des Landtages gilt die vereinigte Alternativpartei nicht als Rechtsnachfolger der Listenverbindung, mit der die beiden Parteien noch 1990 ins Landesparlament einzogen.

Für die Bündnisgrünen bedeutet das, daß sie in jedem der 49 Wahlkreise des Landes mindestens 100 Unterstützungsunterschriften für ihren Direktkandidaten sammeln müssen. Diese Unterschriften dürfen nicht auf irgendwelchen Listen abgegeben werden, jeder einzelne Wahlberechtigte bekommt für seinen Namenszug ein eigenes DIN-A4-Blatt mit Dienstsiegel. Für ihre Landesliste benötigen die Bündnisgrünen darüber hinaus noch einmal 1.000 Unterschriften.

Gewollt war eine solche Diskriminierung offenbar nicht einmal vom politischen Gegner. Alle Fraktionen sind bei den Beratungen des Landeswahlgesetzes davon ausgegangen, daß Bündnis 90/ Die Grünen durch ihre Landtagsfraktion zu den sogenannten Altparteien gehören, also von der Pflicht zum Unterschriftensammeln befreit sind, weil sie ja bereits im Landtag sitzen. Ein folgenschwerer Irrtum, der den bündnisgrünen Aktivisten jetzt viel innerstädtische Frischluft verspricht. Eberhard Löblich

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