GEW-Vertrauensleute müssen am Nachmittag tagen

■ Sparmaßnahmen: Schulbehörde untersagt Gewerkschaftstreffen während der Unterrichtszeit

Kaum sind die Frühjahrsferien zuende, da knallt es wieder gewaltig zwischen Schulbehörde und GEW: Nicht ohne eine gewisse Dramatik – per Schneeball-Rundruf – wies Landesschulrat Peter Daschner gestern die Hamburger Schulleiter an, den GEW-Vertrauensleuten für kommenden Mittwoch keinen Sonderurlaub zu gewähren. Just an diesem Vormittag hatte die Lehrergewerkschaft eine Versammlung einberufen, um mit allen GEW-Betriebsgruppen über drohende Sparmaßnahmen und Gegenaktionen zu beraten.

„Das Verbot ist ein Novum. Eine einmalige Behinderung gewerkschaftlicher Arbeit,“ kritisiert Hamburgs GEW-Chef Hans-Peter de Lorent. Denn rein rechtlich stünden den insgsamt 240 Vertrauensleuten der GEW bis zu fünf Tage Sonderurlaub für gewerkschaftliche Arbeit zu. Auch seien vergleichbare Veranstaltungen immer genehmigt worden. So hatte die Schulbehörde nichts einzuwenden, als vor einem Jahr eine GEW-Fachtagung zur „Autonomie-Diskussion“ während der Schulzeit stattfand. de Lorent: „Der Behörde paßt das Thema diesmal nicht.“

Erst vor vier Wochen war es schon einmal zum Eklat zwischen Schulbehörde und Lehrergewerkschaft gekommen. Damals platzte ein Gesprächstermin zwischen der Senatorin Raab und den – ebenfalls in der GEW organisierten – Personalräten, weil sechs statt vier der eingeladenen Personen kamen. Ist das Nervenkostüm der Behördenspitze so dünn, daß sie hier repressiv wird, um die aufmüpfige Lehrerschaft in Schach zu halten?

In einem höflich gehaltenen Brief nennt Landesschulrat Daschner dem GEW-Chef juristische Gründe und bittet, die Versammlung doch auf den Nachmittag zu verschieben. Schulleiter hätten die Behörde um Rat gefragt, daraufhin habe man geprüft und sei zu dem Schluß gekommen, daß ein Sonderurlaub in der „Kernunterrichtszeit“ nicht rechtens sei.

Schulbehördensprecher Ulrich Vieluf wird drastischer: „Wenn die GEW leichtfertig den Ausfall von bis zu 2000 Unterrichtsstunden in Kauf nimmt, dann setzt sie sich dem Verdacht aus, daß es ihr nicht um Schülerinteressen geht.“

Der Unterrichtsausfall, den die Schulbehörde produziere, sei um ein Vielfaches größer, kontert Hans-Peter de Lorent. Zudem hätten die meisten Lehrer ihren Sonderurlaub schon vor vier Wochen beantragt und genehmigt bekommen. Zeit genug, um eine Vertretung zu organisieren. de Lorent: „Alles wäre kein Problem, hätte die Schulbehörde es nicht verkompliziert“. Vertrauensleute würden viel ehrenamtlich arbeiten. Wenn die „gravierendsten Sparmaßnahmen“ anstünden, hätten sie das Recht, auch mal während des Unterrichts zusammenzukommen.

Fragt sich nun, was passiert? Die GEW appeliert an ihre Klientel, wie geplant die Versammlung zu besuchen. Von der taz befragte Schulleiter bekundeten allerdings, sie würden den Sonderurlaub wie befohlen streichen. Kaija Kutter