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Wer ist damit gemeint?

■ betr.: „Unglaublich! Unerhört!“ (Strafjustiz und NS-Geschichte) von Horst Meier, „Freibrief für Leugner des Holocaust?“, taz vom 17.3.94

[...] Ich hätte nie erwartet, daß in der taz Menschen, die sich über das „Skandalurteil“ entsetzen, als „an den Stammtischen der antifaschistischen, philosemitischen Empörung“ sitzend diffamiert werden, daß das Skandalöse an diesem Vorgang für die taz offenbar nicht das Urteil ist, sondern die Empörung darüber, bei jenen, „die am schrillsten die Leier ihres hohlen Antifaschismus drehen“. Wer ist damit gemeint?

Etwa die, von deren „empörten Reaktionen“ sechs Seiten vorher die Rede ist: der Zentralrat deutscher Sinti und Roma, die Vereinigung der Verfolgzten des Naziregimes, die Berliner jüdische Gemeinde Adass Jisroel, Aktion Sühnezeichen? Seid Ihr Euch eigentlich im klaren darüber, in welchem Zusammenhang hier die Vokabel „philosemitisch“ gebraucht wird? Daß mit ihr hier diejenigen belegt werden, die sich über die bundesgerichtliche Sanktionierung jener menschenverachtenden Leugnung des Holocaust empören, die diese „Perversion rechtlichen Denkens“ (Die Zeit) kritisieren?

Daß nicht die gesamte Belegschaft der taz die Meinung Meiers teilt, ist mir klar. Daß aber ein solcher Artikel abgedruckt wird, daß der Abdruck offenbar keinerlei Reaktion hervorruft, heißt das, daß derartige Kommentare in der taz inzwischen als normal gelten? [...] Peter Baumann, Heidelberg

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