: Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebung
Der Anwalt von Mahmut Özpolat hat Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Kammergerichts erhoben, wonach die Auslieferung des 58jährigen Türken in seine Heimat rechtens ist. Özpolat, der seit Dezember in Auslieferungshaft sitzt, sei bereits 1990 als politischer Flüchtling nach der Genfer Konvention von den Berliner Behörden anerkannt worden, sagte der Anwalt gestern. Die Türkei hatte den deutschen Behörden im Dezember ein förmliches Auslieferungsersuchen übermittelt (die taz berichtete). Dem 58jährigen wird unter anderem vorgeworfen, im Jahr 1980 zusammen mit zwei Gesinnungsgenossen die Ermordung eines Mitglieds einer rivalisierenden linksgerichteten Gruppe in Mersin (Südosttürkei) verabredet zu haben. An dem Mordanschlag selbst soll er jedoch nicht beteiligt gewesen sein. Nach türkischem Recht ist auch für „Anstiftung zum Mord“ die Todesstrafe vorgesehen. Außerdem war Özpolat vor seiner Flucht nach Berlin im Jahr 1981 wegen der Gründung einer Gewerkschaft angeklagt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen