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Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebung

Der Anwalt von Mahmut Özpolat hat Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Kammergerichts erhoben, wonach die Auslieferung des 58jährigen Türken in seine Heimat rechtens ist. Özpolat, der seit Dezember in Auslieferungshaft sitzt, sei bereits 1990 als politischer Flüchtling nach der Genfer Konvention von den Berliner Behörden anerkannt worden, sagte der Anwalt gestern. Die Türkei hatte den deutschen Behörden im Dezember ein förmliches Auslieferungsersuchen übermittelt (die taz berichtete). Dem 58jährigen wird unter anderem vorgeworfen, im Jahr 1980 zusammen mit zwei Gesinnungsgenossen die Ermordung eines Mitglieds einer rivalisierenden linksgerichteten Gruppe in Mersin (Südosttürkei) verabredet zu haben. An dem Mordanschlag selbst soll er jedoch nicht beteiligt gewesen sein. Nach türkischem Recht ist auch für „Anstiftung zum Mord“ die Todesstrafe vorgesehen. Außerdem war Özpolat vor seiner Flucht nach Berlin im Jahr 1981 wegen der Gründung einer Gewerkschaft angeklagt.

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