■ ÖKO-TIPS: Umweltschutz im Bebauungsplan
Städte und Gemeinden können ihre Bebauungspläne nutzen, um Vorgaben für eine umweltverträglichere Bauweise zu machen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten des Freiburger Öko-Instituts. Bislang ist in den Plänen zumeist nur vorgeschrieben, ob ein Gebiet gewerblich oder für Wohnungsbau genutzt werden soll, wieviele Stockwerke und welche Dachformen erlaubt sind.
Zusätzlich sind auch ökologische Vorschriften rechtlich möglich. Das Verbot von Kohle und Öl kann mit der örtlichen Belastungssituation gerechtfertigt werden. Auch höhere Anforderungen an die Wärmedämmung der Häuser durch die Festsetzung strenger k-Werte ist möglich. Nach dem Gutachten kann man sich dabei auf das Baugesetzbuch stützen (9 I, 24).
Ein Verbot bestimmter Baustoffe, zum Beispiel von Tropenhölzern, ist hingegen nicht als sogenannte Festsetzung, sondern nur als unverbindlicher Hinweis möglich. Weitere Informationen: Öko-Institut, Dr. Gerhard Roller, Postfach 6226, 79038 Freiburg, Tel. 06151/819130.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen