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■ ÖKO-TIPSUmweltschutz im Bebauungsplan

Städte und Gemeinden können ihre Bebauungspläne nutzen, um Vorgaben für eine umweltverträglichere Bauweise zu machen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten des Freiburger Öko-Instituts. Bislang ist in den Plänen zumeist nur vorgeschrieben, ob ein Gebiet gewerblich oder für Wohnungsbau genutzt werden soll, wieviele Stockwerke und welche Dachformen erlaubt sind.

Zusätzlich sind auch ökologische Vorschriften rechtlich möglich. Das Verbot von Kohle und Öl kann mit der örtlichen Belastungssituation gerechtfertigt werden. Auch höhere Anforderungen an die Wärmedämmung der Häuser durch die Festsetzung strenger k-Werte ist möglich. Nach dem Gutachten kann man sich dabei auf das Baugesetzbuch stützen (9 I, 24).

Ein Verbot bestimmter Baustoffe, zum Beispiel von Tropenhölzern, ist hingegen nicht als sogenannte Festsetzung, sondern nur als unverbindlicher Hinweis möglich. Weitere Informationen: Öko-Institut, Dr. Gerhard Roller, Postfach 6226, 79038 Freiburg, Tel. 06151/819130.

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