■ Bundeswehreinsätze
: Out of Grundgesetz?

Im verfassungsrechtlichen Streit um Einsätze der Bundeswehr außerhalb des Nato- Vertragsgebietes spielen folgende Artikel des Grundgesetzes eine entscheidende Rolle:

Artikel 24:

„(1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen. (...)

(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.“

Artikel 87a Absatz 2:

„Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.“ AP