: BLG ohne Monopol -betr.: "BLG-Monopol hinderlich?", taz vom 13.4.94
Betrifft: „BLG-Monopol hinderlich?“, taz vom 13.4
Der Begriff Monopol ist wirtschaftsrechtlich klar definiert und trifft auf die Marktstellung der BLG weder innerhalb der Bremischen Häfen noch im Hafenwettbewerb an der Nordseeküste zu. Wo keine Monopolstellung gegeben ist, kann sie folglich auch nicht hinderlich sein.
Die BLG ist kein landeseigenes Unternehmen. Sie ist eine Aktiengesellschaft mit einer Mehrheitsbeteilugung der Stadtgemeinde Bremen (50,4%). Das Land Bremen hält keine Anteile. Zum Vergleich: Das Aktienkapital des Hamburger Hafenunternehmens HHLA liegt zu 100% in den Händen der Stadt Hamburg. Damit ist die HHLA ein stadteigenes Unternehmen.
„Konkurrenz belebt das Geschäft“ ist ein ebenso vielzitierter wie richtiger Grundsatz im Wettbewerb. Konkurrenz ist unter den Häfen an der Nordseeküste eindeutig gegeben. Die dominierende Stellung einzelner Unternehmen im Teilbereich Containerumschlag in Rotterdam, Hamburg und in den Bremischen Häfen hat die Konkurrenz nicht verhindert, sondern ausgesprochen beflügelt. Die Folgen: Das Leistungniveau der großen Container Terminals an der Nordsee setzt weltweit Maßstäbe. Bedingt durch den harten Wettbewerb arbeiten diese Terminals zu ausgesprochen günstigen und untereinander vergleichbaren Preisen. In Rotterdam dominiert ECT den Containerumschlag mit einem Anteil von etwa 90 Prozent. Niemand hat bislang daraus eine mangelnde Attraktivität des Hafens abgeleitet. Im Gegenteil: Für die erforderlichen hohen Investitionen in leistungfähige Terminals sind bestimmt Unternehmensgrößen Voraussetzung.
Zum Vergleich der Umschlagvolumina: Die genannte Größenordnung von 40 Millionen Tonnen bezog sich auf das Jahr 2.000, nicht auf das Jahr 1993. Dabei handelt es sich auch nicht um „Erwartungen“, sondern um eine unter gleichbleibender gesamtwirtschaftlicher Entwicklung errichbare Größenordnung.
Zur „kokurrierenden Hanseschwester Hamburg“: Ein „Monopolist“ war die HHLA in Hamburg auch vor 1970 nicht. Damals gab es im Hamburger Hafen sogar noch mehr Umschlagsunternehmen als heute. Konzentrationsprozesse haben die Zahl reduziert und dabei die Position der HHLA im Umschlagsgeschen des Hamburger Hafens gestärkt. So hat das Unternehmen heute einen Anteil von rund 60 Prozent am Containerumschlag. Das hat der Entwicklung des Hafens nicht geschadet.
Zur Entflechtung der Hafenstruktur ist schließlich zu sagen, daß diese Entflechtung bereits 1963 mit dem Abschluß des Rahmenvertrages zwischen der Stadtgemeinde Bremen und der BLG im Sinne der heutigen Tendenz in der EU festgeschrieben wurde. Seither ist die Öffentliche Hand, namentlich die Stadtgemeinde Bremen, ausschließlich für Bau und Unterhaltung der Infrastruktur zuständig. Alle Suprastruktureinrichtungen werden an den von der BLG bewirtschafteten Anlagen von der BLG selbst finanziert. In Rotterdam und Antwerpen investiert die öffentliche Hand dagegen immer noch in die Suprastrukturen.
Zu den Reederberechnungen über die Kosten in den deutschen Seehäfen sollte nicht verschwiegen werden, daß die Wegekosten berücksichtigt sind. Damit müssen Hamburg oder die Bremischen Häfen zwangsläufig teurer sein als Antwerpen oder Rotterdam, weil sie im Osten der Nordsee liegen. Die Bedienung von europäischen Teilmärkten zwingt jedoch in aller Regel zum Anlaufen eines deutschen Seehafens.
Eine Anmerkung zum Schluß: Prof. Stutchey ist nicht FDP-Landesvorständler, sondern einfaches Mitglied in dieser Partei.
Hartmut Schwerdtfeger, Bremer Lagerhaus-Gesellschaft
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