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Treuhand: Nur der Name verschwindet

■ Ab 1995 sollen drei Nachfolgegesellschaften die Aufgaben der Berliner Behörde weiterführen

Berlin/Bonn (taz/AP) – Die Privatisierung der ehemals volkseigenen Betriebe hat die Treuhandanstalt weitgehend abgeschlossen, jedenfalls soweit dies möglich war. Ende des Jahres soll nun die Berliner Behörde selbst abgewickelt werden. Gestern entschieden der Treuhand- und der Haushaltsausschuß des Bundestages über deren Zukunft; der Bundestag wird das Konzept voraussichtlich nächste Woche verabschieden. Die SPD lehnte die Maßnahmen im Treuhandausschuß ab. Vor allem die Mitwirkung der Länder und spätere Möglichkeiten der Privatisierung eines Teils der Treuhandaufgaben blieb gestern umstritten.

Ab 1. Januar 1995 wird es statt der Treuhand drei Gesellschaften geben, die weiter in Besitz des Bundes bleiben: die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS), die Beteiligungs- Management-Gesellschaft (BMG) und die Treuhand-Liegenschaftsgesellschaft (TLG). Die Arbeit wird im wesentlichen wie bisher weitergeführt. Die BVS wird als eigentliche Rechtsnachfolgerin der Treuhand die Verwaltung der rund 47.000 Treuhandverträge übernehmen, das heißt vor allem Investitions- und Arbeitsplatzzusagen der Investoren kontrollieren. Zudem muß sie sich mit Rückübertragungsansprüchen von Alteigentümern auseinandersetzen. Nach zwei Jahren soll die BVS ihre Arbeit abgeschlossen haben; restliche Aufgaben werden dann vor allem dem Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen übertragen.

Die BMG sorgt für die Privatisierung oder Abwicklung der rund 100 noch nicht verkauften Großunternehmen. Sie wird Gesellschafterin der fünf Management- KGs für die Sanierung von Unternehmen und verwaltet die Auslaufgesellschaften, etwa die stillgelegten Atomkraftwerke und Tagebaue. Die Liegenschaftsgesellschaft wird die von den Unternehmen nicht benötigten Gewerbeflächen (11.200 Hektar) sowie die Immobilien in Bundesbesitz verwalten und verwerten.

Die Treuhandmitarbeiter werden nur zum geringsten Teil arbeitslos. Mit der Vertragskontrolle, der Reprivatisierung und der Sanierung von Treuhand-Betrieben sind 3.700 Menschen beschäftigt, für 1998 wird die Zahl von 2.000 Mitarbeitern angepeilt. Der Finanzbedarf der drei Gesellschaften werde wie geplant 275 Milliarden Mark betragen, betonte der Staatssekretär im Finanzministerium, Joachim Grünewald. 230 Milliarden Mark werden in einem Schattenhaushalt versteckt, dem sogenannten Erblastenfonds. Nur 45 Milliarden tauchen im Bundeshaushalt auf. Mit dieser Summe müßten die Treuhandnachfolgerinnen bis Ende des Jahre 2000 auskommen.

Fragt sich, was die künftigen Gesellschaften von der bisherigen Treuhandstruktur unterscheiden wird. Antwort: der Name. lieb

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