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Rückkehr in die BRD

■ Ex-KZ-Wächter kam freiwillig zurück

Washington/Ludwigsburg (AP/ AFP/taz) — In den USA ist bisher 48 aus der Nazizeit belasteten Personen die Staatsbürgerschaft aberkannt worden, 40 von ihnen wurden bereits ausgewiesen. In 400 weiteren Fälle ermittelt die Abteilung Office of Special Investigation des Justizministeriums, ob Immigranten an nationalsozialistischen Verbrechen beteiligt waren. Bestätigen sich die Vorwürfe, erheben sie Klage bei den Gerichten. Diese können sie mit der Begründung, daß die Betroffenen bei ihrer Einreise falsche Identitätsangaben gemacht haben, ausweisen.

Im jüngsten Fall kam ein ehemaliger KZ-Wächter der offiziellen Ausweisung durch eine freiwillige Einreise nach Deutschland zuvor. Wie ein Sprecher des Justizministeriums mitteilte, verließ er Freitag Florida und kam Sonnabend in Deutschland an. Es handelt sich dabei um den 74jährigen Mathias Denuel, der 1955 in die USA emigriert war. Nach eigenem Geständis war der im heutigen Kroatien gebürtige Mann Mitglied der Waffen-SS und von August 1943 bis April 1945 Wachmann im Konzentrationslager Gusen. In diesem größten Nebenlager des KZ Mauthausen wurden Abertausende Juden und Regimegegner mißhandelt und ermordet.

Bei dem Verfahren leistete die Zentrale Stelle der Justizverwaltungen zur Aufklärung von NS- Verbrechen in Ludwigsburg Amtshilfe. Wie der Leiter der Behörde, Oberstaatsanwalt Alfred Steim, der Nachrichtenagentur AP mitteilte, hat es in Deutschland noch niemals einen Prozeß gegen einen aus den USA ausgewiesenen mutmaßlichen Kriegsverbrecher gegeben. In keinem dieser Fälle habe eine „strafrechtlich relevante Belastung“ vorgelegen. In der Bundesrepublik ist zur Zeit überhaupt kein NS-Prozeß im Gange, der letzte ging im Februar in Münster ohne Urteil zu Ende. In mindestens fünf weiteren Fällen wurde zwar Anklage erhoben, doch Termine für die Hauptverhandlung stehen noch nicht fest. Bei der Zentralstelle sind nach der jüngsten Statistik noch 59 Vorermittlungsverfahren anhängig. aku

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