: Mißverständnis?
■ Verfassungsschützer erklären: Kein Dissens mit Innenminister Kanther
Berlin (taz) – Brandenburgs Verfassungsschützer fühlen sich mißverstanden: Der am Donnerstag erschienene Artikel „Kanther und die Rechtsextremen“, hieß es gestern im Haus der Schlapphüte, ziele seiner Gesamttendenz nach und in vielen Details deutlich auf eine schroffe Kritik am Bonner Innenminister Manfred Kanther. Dem soll so nicht sein. Weder diese Tendenz noch die große Anzahl von Details, noch vor allem die wörtlichen Zitate in diesem Beitrag sollen der gestrigen Darstellung zufolge mit dem Inhalt des Gesprächs übereinstimmen, das unsere taz-Autorin mit dem Leiter des Verfassungsschutzes und dem Leiter des Referats Auswertung geführt hat.
Thema war die neonazistische Vereinigung „Direkte Aktion/Mitteldeutschland“ (JF) und das staatliche Vorgehen gegen diese Gruppe. Wie in anderen politischen Fragen, erklärte die Verfassungsschutzbehörde, bestehe auch mit Blick auf Maßnahmen gegen das JF ein großes Interesse beim Brandenburger Ministerium, mit dem Bonner Innenminister im Konsens zu bleiben und dementsprechend zu handeln. Deshalb gäbe es keinen Anlaß, von Potsdam aus das Vorgehen des Bundesministers Kanther öffentlich zu kritisieren. Im speziellen Falle möge es Nuancen bei der Bewertung des JF und bei der konzeptionellen Vorbereitung des rechtstaatlichen Vorgehens gegen das JF gegeben haben; immer jedoch sei zwischen den entsprechenden Bundesbehörden und dem Innenministerium Brandenburg ein politischer und fachlicher Konsens gesucht und gefunden worden.
Der zitierte Satz „Kanther sei ,übervorsichtig bei solchen Dingen‘“, soll so nicht gefallen sein. Vielmehr habe der Leiter des Verfassungsschutzes ausgeführt, daß Minister Kanther in strenger Weise juristisch bewerte und überdies genau und vorsichtig agiere. Der Satz „Kanther hat den Zeitpunkt des Verbots verpaßt“, sei weder wörtlich noch dem Sinn nach vorgebracht worden.
Ebenso seien keine Spekulationen angestellt worden, wie und wann Minister Ziel bei eigener Kompetenz gegen das JF gehandelt hätte. Erklärt worden sei auch nicht, die „Razzia“ vom 20.1. 1994 sei „für das Verbot nicht nötig gewesen“. Im Gegenteil hätten die Durchsuchungen nicht unerhebliche Erfolge gebracht. Außerdem seien keine Prognosen formuliert worden, wann gegenwärtig oder künftig ein Verbot der JF zweckmäßig, rechtens oder geboten wäre. Unsere Autorin bleibt aber bei ihrer Darstellung.
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